Es geht auf die Zielgerade Wer später Gewinne aus Fondsanlagen ohne Belastung durch die neue Abgeltungsteuer einstreichen möchte, muss vor dem Jahresende einsteigen.


Letzte Runde: Gas geben lohnt sich, sonst ist die Chance auf steuerfreie Gewinne vertan.
Die Uhr tickt erbarmungslos. Das Jahresende 2008 bedeutet für Anleger eine Zeitenwende. Während sie bislang Kursgewinne bei Beachtung der einjährigen Spekulationsfrist ohne Abgabe an den Fiskus einstreichen konnten, ist damit ab 2009 Schluss. Dann belastet der Fiskus alle Erträge aus Wertpapieren inklusive realisierter Kursgewinne mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ausgenommen sind lediglich Veräußerungen von Fondsanteilen, die vor dem Ende dieses Jahres erworben wurden und mindestens zwölf Monate im Depot lagen auch wenn sie erst nach Jahrzehnten verkauft werden. Doch wissen viele Deutsche nichts von diesen Neuerungen. Wie eine repräsentative Umfrage der Schleus Marktforschung im März 2008 ergab, können nur 40 Prozent der weiblichen Befragten und 46 Prozent der Männer etwas mit dem Begriff Abgeltungsteuer anfangen. Die Unwissenheit wird viele Anleger einiges kosten, denn die neue Regelung schmälert die Rendite von Anlagen, die erst nach dem Jahreswechsel erfolgen, erheblich. Die Experten vom BVI (Bundesverband Investment und Asset Management) haben die Auswirkungen für eine Einmalanlage

"Die Anleger sollten noch in diesem Jahr in Aktienfonds, Mischfonds oder Dachfonds investieren."
(Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI)

von 10.000 Euro in Aktienfonds mit unterstellten acht Prozent Rendite pro Jahr und einem Drittel davon als Dividenden berechnet. Erfolgt das Investment 2008, kann der Anleger nach 30 Jahren 100.627 Euro sein Eigen nennen. Wer denselben Betrag am Freitag, dem 2. Januar 2009, oder später anlegt, wird nach Abzug der Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne eine Summe von 83.710 Euro erzielen schmerzliche 16.917 Euro weniger. Deshalb rät Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI, zu handeln: Beträge, die man langfristig investieren will, sollte man noch in diesem Jahr in Aktienfonds, Mischfonds oder Dachfonds anlegen. Da künftig bei Umschichtungen im Depot die Abgeltungsteuer greift, bieten sich insbesondere Misch- und Dachfonds an. Deren Manager können flexibel auf jede Börsenlage reagieren, ohne dass Umschichtungen steuerliche Folgen für den Anleger haben. Doch zunächst müssen sie selbst handeln. Fugit irreparabile tempus, wusste schon der römische Dichter Vergil, es entflieht die unwiederbringliche Zeit.


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